Das Bildungsministerium hat neue Vorgaben für den Schulbesuch bei Auftreten leichter Erkältungssymptome erlassen: die Kinder dürfen ohne Karenzzeit weiter in die Schule gehen. Die jetzt gültige Entscheidungshilfe können Sie hier einsehen.

Weiterhin gilt:

  • Gesunde Geschwister von Kindern, die reine Schnupfensymptome haben, können ihre Einrichtung weiterhin besuchen.
  • Sobald ein Kind weitere Symptome entwickelt, die auf eine COVID-19-Infektion hinweisen, sollten auch Geschwisterkinder zur Abklärung zuhause bleiben.
  • Gleiches sollte natürlich auch bei konkretem Verdacht auf COVID-19 und einer entsprechenden Testung bei einem Kind erfolgen. Wenn Geschwisterkinder einer Quarantäne durch das Gesundheitsamt unterliegen, auch wenn sie selbst keine Symptome zeigen, dürfen sie die Einrichtung selbstverständlich nicht besuchen.

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