18. Februar (Donnerstag) bis 3. März 2021 (Mittwoch)
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Anmeldungen an den aufnehmenden Schulen
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bis zum 10. März 2021 (Mittwoch)
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Aufnahmeentscheidungen der erstgewünschten Schulen
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10. März 2021 (Mittwoch)
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- Versand von Aufnahmebescheiden über die Erstwünsche
- Versand von Ablehnungsbescheiden für das A-Verfahren (mit folgender Empfehlung: „Damit Sie im zweiten Aufnahmeverfahren berücksichtigt werden können, melden Sie sich bitte bis spätestens zum 16. März 2021 an.“)
- Weiterleitung der Anmeldeunterlagen an die mit zweiter Priorität gewünschten Schulen
- Rückmeldung über den Stand des Aufnahmeverfahrens an die zuständige Schulaufsicht
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17. März 2021 (Mittwoch)
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- Aufnahmeentscheidungen der mit zweiter Priorität gewünschten Schulen
- Versand von Aufnahmebescheiden der mit zweiter Priorität gewünschten Schulen
- Versand von Ablehnungsbescheiden für das A-Verfahren (mit folgender Empfehlung: „Damit Sie im dritten Aufnahmeverfahren berücksichtigt werden können, melden Sie sich bitte bis spätestens zum 23. März 2021 an.“)
- Weiterleitung der Anmeldeunterlagen an die mit dritter Priorität gewünschte Schule
- Rückmeldung über den Stand des Aufnahmeverfahrens an die zuständige Schulaufsicht
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24. März 2021 (Mittwoch)
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- Aufnahmeentscheidungen der mit dritter Priorität gewünschten Schulen
- Versand von Aufnahme- und Ablehnungsbescheiden
- Weiterleitung aller noch verbliebenen Anmeldeunterlagen an das jeweilige Schulamt der Kreise bzw. kreisfreien Städte und
- Rückmeldung über den Stand des Aufnahmeverfahrens gemäß Vordruck (Anlage) an die zuständige Schulaufsicht
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